Rechtsprechung
   SG Hannover, 09.07.2021 - S 88 KR 1492/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43279
SG Hannover, 09.07.2021 - S 88 KR 1492/17 (https://dejure.org/2021,43279)
SG Hannover, Entscheidung vom 09.07.2021 - S 88 KR 1492/17 (https://dejure.org/2021,43279)
SG Hannover, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - S 88 KR 1492/17 (https://dejure.org/2021,43279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,43279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus SG Hannover, 09.07.2021 - S 88 KR 1492/17
    Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des BSG , soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen ( BSG , Urteil vom 07. Oktober 2010, B 3 KR 5/10 R, Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus SG Hannover, 09.07.2021 - S 88 KR 1492/17
    Dies folgt unter Beachtung der Teilhabeziele des SGB lX insbesondere ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu führen, aus dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG als Grundrecht und objektive Wertentscheidung in Verbindung mit dem Recht auf persönliche Mobilität nach Art. 20 UN -Behindertenrechtskonvention ( BSG , Urteil vom 7. Mai 2020, B 3 KR 7/19 R, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - L 3 R 5/09

    Verweisbarkeit eines Straßenreinigers

    Auszug aus SG Hannover, 09.07.2021 - S 88 KR 1492/17
    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand bereits seiner Konzeption nach den Erfolg nach einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommend und von gesunden, körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird ( BSG , Urteil vom 29. April 2010, B 3 R 5/09 R, Rn. 16, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht